Freiwilliges Engagement in der Gesellschaft – gemeinsam mehr erreichen

Ehrenamtliche Helfer/innen

Die Tabellen und Suche.

Sie können über die Suchfunktion auf der rechten Seite nach Postleitzahl, Namen oder Ort sowie Telefonnummer filtern. Wenn der Anbieter eine Homepage hat, gelangen Sie über einen übergeordneten Link dorthin.

Diese Funktion ist von Vorteil, wenn die Tabelle Hunderte von Datensätzen enthält. Es werden immer 10 Einträge pro Seite angezeigt und jeder Eintrag wird redaktionell auf Richtigkeit geprüft.

Ehrenamtliche Helfer.

Ehrenamtliche Arbeit wird auch als Freiwilligenarbeit, gemeinnützige Arbeit oder bürgerschaftliches Engagement bezeichnet. In einem Ehrenamt helfen und unterstützen Sie andere Menschen in Bereichen, in denen Ihre Hilfe dringend benötigt wird.

Sollten Sie in Ihrer Region keinen ehrenamtlichen Helfer finden können, müssen Sie auf Dienstleister zurückgreifen. Zu diesem Zweck haben wir umfangreiche Listen online bereitgestellt.

Gefälligkeit und Kosten.

Unter einer Gefälligkeit versteht man allgemein in der Umgangssprache die unentgeltliche Leistung einer Person an eine andere Person im Rahmen einer Beziehung, ohne dass eine Rechtspflicht zu einer Leistung besteht. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind nicht verpflichtend. Die Menschen entscheiden sich aus eigenem Antrieb dazu, ihre Zeit und Fähigkeiten unentgeltlich einzubringen. Ehrenamtliche Helfer erhalten in der Regel keine finanzielle Vergütung für ihre Arbeit. Sie können jedoch eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten erhalten.

Sollten Sie in Ihrer Region keinen ehrenamtlichen Helfer finden können, müssen Sie auf Dienstleister zurückgreifen. Zu diesem Zweck haben wir umfangreiche Listen online bereitgestellt.

§ 45 SGB XI ehrenamtliche Pflegepersonen

Haben Sie einen Pflegegrad von 1 bis 5?  So können die Kosten auch von der Krankenkasse übernommen werden. Ihnen steht monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 € zu. Diesen kann ein anerkannter Nachbarschaftshelfer für Sie leisten.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich ist in allen fünf Pflegegraden gleich hoch. Dieser Betrag soll Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen (z.B. Freunde, Nachbarn) entlasten, wenn sie Pflegeaufgaben übernehmen.

Nachbarschaftshilfe, Ziele und Vernetzung.

Als ehrenamtliche Helfer/innen in der Nachbarschaftshilfe Ostholstein verfolgen wir verschiedene Ziele, um unsere Gemeinschaft zu stärken und Unterstützung zu bieten. Unser Hauptziel ist es, den Menschen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft zu helfen und soziale Verbundenheit zu fördern. Wir möchten dazu beitragen, dass ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen ein selbstbestimmtes Leben führen können, indem wir ihnen praktische Hilfe im Alltag anbieten. Unsere Tätigkeiten reichen von Einkaufs- und Besorgungsdiensten bis hin zur Begleitung zu Arztterminen. Wir wollen ein unterstützendes Netzwerk aufbauen, das auf die individuellen Bedürfnisse der Nachbarn eingeht und so die Lebensqualität für alle verbessert. Durch unser ehrenamtliches Engagement möchten wir ein Vorbild für Solidarität und Nächstenliebe sein und dazu ermutigen, dass auch andere sich aktiv in der Nachbarschaftshilfe einbringen.

Nachbarn stärken und unterstützen sich gemeinsam für Ostholstein.

Ressourcen verknüpfen und Unterstützung finden: Die ultimative Sammlung von Hilfe-Links und Kontakten für Ostholstein

Ehrenamtliche Helfer/innen

OrtNameHilfe & AngebotKontakt / TelEinsatzgebietPLZ GefälligkeitProfil
Neustadt in HolsteinF.KarlssonEinkaufen im Ort
Katzen Betreuung
Handwerkliche Kleinhilfen
kl. Gartenarbeit
04561-5360565Neustadt Holstein23730Ehrenamtlich
Nehme gerne eine Spende
Zertifizierung nach § 45 SGB XI
Profil

 

FAQ Ehrenamtliche Helfer/innen

Nachbarschaftshilfe ist im Allgemeinen eine Art von ehrenamtlicher Hilfe, bei der Nachbarn einander unterstützen und Dienstleistungen oder Unterstützung ohne Bezahlung anbieten. Es basiert auf einem informellen System der Solidarität und des sozialen Zusammenhalts innerhalb einer Gemeinschaft oder Nachbarschaft.

Da es sich um eine freiwillige Unterstützung zwischen Nachbarn handelt, ist die eigentliche Nachbarschaftshilfe in der Regel kostenlos. Menschen in der Nachbarschaft können einander auf verschiedene Weisen helfen, wie zum Beispiel:

  • Kleinere Gefälligkeiten: Einkaufshilfe, Pakete annehmen, Blumen gießen, Briefkasten leeren, etc.
  • Technische Hilfe: Unterstützung bei technischen Problemen, Reparaturen oder Computerfragen.
  • Kinderbetreuung: Gelegentliche Betreuung von Nachbarskindern.
  • Transport: Fahrten zum Arzt, Einkaufszentrum oder anderen Orten.
  • Gartenarbeit: Hilfe bei der Gartenpflege oder beim Rasenmähen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Art und der Umfang der Nachbarschaftshilfe von Situation zu Situation variieren können. Manchmal kann es vorkommen, dass Nachbarn sich untereinander auf eine Art und Weise absprechen, die möglicherweise mit bestimmten Kosten verbunden ist, wie zum Beispiel die gemeinsame Nutzung von Werkzeugen oder Materialien. In solchen Fällen können möglicherweise geringfügige Ausgaben anfallen, aber im Allgemeinen beruht die Nachbarschaftshilfe auf einem gegenseitigen, unentgeltlichen Austausch von Hilfe und Unterstützung.

Ja, es ist durchaus akzeptabel, die Nachbarschaftshilfe zu bezahlen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Obwohl Nachbarschaftshilfe traditionell auf einem informellen, unentgeltlichen Austausch von Unterstützung basiert, gibt es Situationen, in denen es angemessen sein kann, eine finanzielle Entschädigung anzubieten. Es gibt einige Gründe, warum jemand für Nachbarschaftshilfe bezahlen möchte:
  • Professionelle Dienstleistungen: Wenn die angebotene Hilfe über die üblichen kleinen Gefälligkeiten hinausgeht und in den Bereich professioneller Dienstleistungen eintritt, könnte eine Bezahlung angemessen sein. Zum Beispiel, wenn ein Nachbar ein Handwerker ist und eine umfassendere Reparatur durchführt.
  • Zeit- und Arbeitsaufwand: Wenn die benötigte Hilfe einen erheblichen Zeitaufwand oder körperliche Arbeit erfordert, könnte es fair sein, eine Bezahlung anzubieten, um die Zeit und Mühe des Nachbarn angemessen zu honorieren.
  • Entfernung oder Komplexität: Wenn die Hilfeleistung über das normale Maß hinausgeht, zum Beispiel wenn es sich um eine weit entfernte Fahrt oder eine besonders anspruchsvolle Aufgabe handelt, könnte eine Bezahlung als Ausgleich in Betracht gezogen werden.
Es ist jedoch wichtig, die Situation respektvoll anzusprechen und zu klären, ob der Nachbar die Bezahlung akzeptiert oder ob er weiterhin daran interessiert ist, die Hilfe ohne finanzielle Entschädigung anzubieten. Einige Nachbarn könnten darauf bestehen, ihre Hilfe aus freundschaftlichen oder gemeinnützigen Gründen ohne Bezahlung anzubieten. In jedem Fall sollte die Bezahlung, wenn sie vereinbart wird, fair und angemessen sein und auf einer klaren Absprache beruhen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Anerkannte Nachbarschashelfer sind in der Regel Personen, die aufgrund ihrer Erfahrung, Ausbildung oder Zertifizierung als freiwillige Helfer in bestimmten Situationen oder gemeinnützigen Organisationen anerkannt wurden. Diese Anerkennung kann bedeuten, dass sie in bestimmten Bereichen der Nachbarschaftshilfe spezialisiert sind oder zusätzliche Schulungen erhalten haben, um ihre Fähigkeiten zu verbessern.

Zum Beispiel könnten "Anerkannte Nachbarschaftshelfer" speziell geschult sein, um ältere Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen, medizinische Grundversorgung anzubieten, Notfälle zu bewältigen oder in sozialen Organisationen ehrenamtlich zu arbeiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bezeichnung "Anerkannte Nachbarschaftshelfer" je nach Land oder Region unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Kriterien und Richtlinien in Ihrer Region zu informieren, um zu verstehen, was diese Anerkennung genau bedeutet und welche Art von Unterstützung von diesen Personen geleistet werden kann.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf bis zu 125 Euro im Monat (sogenannter Entlastungsbetrag), um Unterstützungsleistungen im Alltag zu bezahlen. Der Betrag wird von Ihrer zuständigen Pflegekasse ausgezahlt, wenn Sie Belege über entsprechende Ausgaben einreichen.

Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse ist, dass das Unterstützungsangebot, das Sie nutzen, nach Landesrecht anerkannt ist. Die Anerkennung der Angebote ist an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft, um so eine gute Qualität für Sie sicherzustellen.

Die angebotenen Leistungen zur Unterstützung im Alltag sind ganz unterschiedlich. Zum Beispiel können das Hilfen im Haushalt, Begleitung im Alltag oder Gruppenangebote für Freizeit oder Sport sein.

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Dieser Entlastungsbetrag kann für Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, sofern der Nachbarschaftshilfe die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sein Angebot dadurch anerkannt wird.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Leistungen sollen pflegende Angehörige unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 125 Euro im Monat und wird von der Pflegeversicherung gezahlt. Er kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden, um die Pflegesituation zu Hause zu erleichtern, z. B. durch Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen. Dadurch sollen Pflegepersonen entlastet und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessert werden.

Bei dem Entlastungsbetrag (auch Entlastungsbeitrag genannt) handelt sich um einen Anspruch auf Kostenerstattung: Der Betrag ist zweckgebunden und wird dem Pflegebedürftigen nur dann gewährt, wenn Sie tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen haben.

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro wird nicht bar ausgezahlt. Der pflegebedürftige Versicherte muss zunächst in Vorleistung gehen. Damit die Kosten durch die Pflegeversicherung erstattet werden, müssen Sie Rechnungen und Quittungen der in Anspruch genommen Leistungen einreichen.

In der Praxis überfordert das Prozedere der Vorkasse vor allem ältere Versicherte. Um ihnen den bürokratischen Aufwand zu ersparen, können Pflegebedürftige ihren Anspruch an den Leistungsanbieter (z. B. den Pflegedienst) abtreten. Dazu bedarf es einer Abtretungserklärung, die der Versicherte unterschreiben muss. Damit wird der Anspruch an den Leistungsanbieter abgetreten, sodass die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen direkt mit dem Leistungsanbieter zur Unterstützung im Alltag abrechnen kann.

Das heißt: Wenn Sie eine Betreuungs- oder Entlastungsleistung mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einem anderen Anbieter ausgehandelt haben, sollten Sie dafür sorgen, dass die zuständige Pflegekasse den Zuschuss für die zusätzliche Entlastungsleistung auch direkt an den Leistungserbringer überweist. Dafür müssen Sie eine Abtretungserklärung aufsetzen.

Die Nachbarschaftshilfe Ostholstein stellt Ihnen hierzu ein Musterformular zum kostenfreien Download bereit, das Sie gerne für Ihre Abtretungserklärung nutzen können:

Die Anbieter von Entlastungsleistungen müssen gemäß dem Landesrecht zugelassen sein und bestimmte Anforderungen nach § 45 im SGB XI erfüllen. Die Hauptpriorität liegt darin, pflegende Angehörige durch diese Leistungen zu entlasten. Dazu gehören Dienstleistungen im Haushalt, Gruppenangebote und Alltags- sowie Pflegebegleiter. Die Erfüllung dieser Kriterien gewährleistet, dass die Unterstützung für die Pflegepersonen effektiv und bedarfsgerecht ist.

Ja, die Kosten für einen Fahrdienst können bei der Pflegeversicherung eingereicht und bis zu einem Betrag von 125 Euro im Monat erstattet werden.

Auch Leistungen der Gartenarbeit können über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Achten Sie dabei auf eine Anerkennung des Anbieters nach § 45 SGB XI. Sie können auch im Vorhinein bei der Pflegeversicherung anfragen, ob der jeweilige Dienstleister anerkannt ist und Ihnen der Entlastungsbetrag für die entsprechende Leistung zusteht.

Eintrag als Ehrenamtliche Helfer/innen

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